Was wir wollen
Beispiel zum Anschauen: Discounter in Riemerling
Unsere Gründe
Wir sind für
Unser Begehren
"Sind Sie dafür, dass im Bebauungsplan 'Putzbrunner Straße' der Bau eines Supermarktes in Hohenbrunn nur mit einer größtmöglichen Tiefgarage geplant wird?"
Zum Wortlaut des Begehrens siehe unten.
Was wir nicht wollen
Das ist falsch
Unser Begehren im Wortlaut
Bürgerbegehren Tiefgarage Supermarkt / Vermeidung von Bodenversiegelung
Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung die Durchführung eines Bürgerentscheides zu folgender Frage:
"Sind Sie dafür, dass im Bebauungsplan 'Putzbrunner Straße' der Bau eines Supermarktes in Hohenbrunn nur mit einer größtmöglichen Tiefgarage geplant wird und dieses im laufenden
Bebauungsplanverfahren rechtskonform eingearbeitet und für die erneuten Verfahrensschritte berücksichtigt wird?"
Begründung
Es ist beabsichtigt, am nordöstlichen Rand von Hohenbrunn in unmittelbarer Nähe zum Fußballplatz einen Supermarkt (Vollsortimenter mit ca. 1400 qm Verkaufsfläche) mit ca. 100 ausschließlich oberirdischen Parkplätzen zu errichten.
1. Wir halten diese Flächenversiegelung durch Parkplätze für unnötig, da der Bau einer Tiefgarage ohne Probleme möglich ist. In Hohenbrunn kommt Grundwasser erst in ausreichender Tiefe. Eine
Tiefgarage unter dem Supermarkt bringt ungefähr 75 Stellplätze (siehe Aldi Rosenheimer Landstraße, Riemerling). Auch unterhalb von oberirdischen Straßen und Parkplätzen ist der Bau einer
Tiefgarage möglich (siehe Ikea Brunnthal).
2. Wir unterstützen das Anliegen der Staatsregierung den Flächenverbrauch im Freistaat deutlich und dauerhaft zu senken und mit der Fläche, die dem Schutz unsrerer
Lebensgrundlage dient, schonend umzugehen. (vgl. Koalitionsvertrag der CSU und der Freien
Wähler für die Legislaturperiode 2018 bis 2023, S 30.)
In der Gemeinderatssitzung vom 12.03.2019 wurde die Gültigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens als Bürgerentscheid A mit 13:9 Stimmen festgestellt. In der gleichen Sitzung stellt der Gemeinderat mit einer knappen Mehrheit von 10:9 Stimmen ein Ratsbegehren als Bürgerentscheid B gegenüber.
Das Ratsbegehren im Wortlaut
Der Gemeinderat beschließt ein Ratsbegehren als Bürgerentscheid B mit der Fragestellung
„Sind Sie dafür, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 86 „Putzbrunner Straße“ in Form der aktuellen Fassung vom 10.07.2018, welche für die nördliche Hälfte der Fl.Nr. 130 der Gemarkung Hohenbrunn einen Supermarkt mit ca. 1.400 qm Verkaufsfläche, ein Ärztehaus mit Apotheke sowie einen gemeinsamen oberirdischen Parkplatz vorsieht, fortgeführt wird?“